ptk-fachpressedienst

Beratung im Presserecht

  • Einzelpersonen und KMUs sind den Medien nicht schutzlos ausgeliefert. Wer durch Tatsachendarstellungen in periodisch erscheinenden Medien, insbesondere Presse, Radio und Fernsehen, in seiner Persönlichkeit unmittelbar betroffen ist, hat Anspruch auf Gegendarstellung.
  • Geregelt wird das so genannte Gegendarstellungsrecht in Art. 28 ff des ZGB. Als ehemaliger Ressortleiter und Chefredaktor kennt Peter T. Klaentschi die komplexe Materie rund um das Gegendarstellungsrecht aus seiner inzwischen 35-jährigen Berufspraxis. Der ptk-fachpressedienst kann daher KMUs und Einzelpersonen im Presserecht kompetent beraten.
  • Vielfach genügt zur Problemlösung ein klärendes Gespräch unter den betroffenen Parteien. Der ptk-fachpressedienst bietet dafür seine Vermittlungsdienste an. Bei Fragen rund um das Presserecht klärt er mit Ihnen ab, welche Schritte möglich sind und Chancen auf Erfolg versprechen.

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